Offener Brief der GdP an den Personalrat
Mittwoch, den 30. September 2009 um 17:03 Uhr

 
 
Gewerkschaft der
 
 
 
Polizei
 
 
Landesbezirk Nordrhein-Westfalen
Kreisgruppe Wesel
 
 
Telefon: 0173-8989961
Bankverbindung:
Sparkasse Moers
(BLZ 35450000)
Konto-Nr 1101002226
 
 
 
Moers, den 28.09.2009
Gewerkschaft der Polizei. Asberger Str. 5,  47441 Moers                         
┌                                                                       ┐
          Offener Brief
         
          An den örtlichen Personalrat
          Der KPB Wesel
         
          z.Hd. des Personalratsvorsitzenden
          Hr. Andre Mautz
                                                                                                                                        ┘                                                                                                                                               
 
Geschätzter Kollege Mautz, liebe Mitglieder unseres Personalrates,
 
 
Unzufriedenheit und Krankenstand bei den Kolleginnen und Kollegen geben seit einiger Zeit erheblich zu denken, die Beschwerden häufen sich bei mir als Kreisgruppenvorsitzenden der GdP.
 
Hier Abhilfe zu schaffen oder zumindest den aktuellen Stand zu erfassen, sollte eine selbstverständliche Aufgabe und ein Herzensanliegen des zuständigen Personalrates sein. Ich bin mir sicher, dass auch Ihr euch dieses Themenfeldes angenommen habt. Um überhaupt in etwa eine Analyse der Problematik anzugehen, bitte ich, als Vorsitzender der Kreisgruppe Wesel, in Absprache mit unserem geschäftsführenden Vorstand um die Beantwortung folgender Fragen:
 
1.
Gelten die grundsätzlichen Verbindlichkeitsregelungen im DSM noch? Umplanungen sind eher der Regelfall als die Ausnahme geworden.
Sicherlich darf die Verbindlichkeit im DSM keine „Einbahnstraße“ sein, an die sich nur die Kolleginnen und Kollegen zu halten haben.
Die Mehrdienst- und Differenzstunden steigen sprunghaft an. Wann sollen die Kollegen ihre Stunden abbauen? 
2.
Da unstrittig der Wechseldienst und der Tagesdienst hinsichtlich der Arbeitszeiten gleichgestellt sind, drängt sich die nachvollziehbare Frage auf, wann die fehlenden „Wechseldienstfrei“ gewährt werden sollen. Die Auffassung, diese wären mit den zwei Tagen „Wechseldienstfrei“ nach jeweils einem Schichtdurchlauf erledigt, scheint aus unserer Sicht nicht haltbar und auch nicht erlasskonform. Zur Erinnerung, bei 52 Arbeitswochen im Jahr fallen bereits 104 „Wechselfreie Tage“ an. Dazu kommen noch alle Wochenfeiertage. 
3.
Zum Jahresende sollen gem. Erlass die Stundenkonten der Kolleginnen und Kollegen im Wach- und Wechseldienst ausgeglichen sein. Welche Konzepte gibt es, dies zu erfüllen? 
4.
Gibt es Erkenntnisse / Erhebungen über den Grad und die tatsächliche Höhe des Krankenstandes in der KPB Wesel. Sollte dieser auffällig erhöht sein, wäre das dann nicht ein Indikator für eine Überlastung der Kolleginnen und Kollegen? 
5.
Bezugnehmend auf unseren Krankenstand stellt sich die Frage, wie weit Behörde und Personalrat mit der Verwirklichung des Gesundheitsmanagments sind. Welche Maßnahmen sind konkret geplant? 
6.
Wie steht der Personalrat zur personellen Ausdünnung des WuW, z.B. durch Besetzung des KK 51, etc. ? 
 
 
Für eine zeitnahe Beantwortung der Fragen wäre ich dankbar, da wir den Brief und die Antworten in unseren Medien für unsere Mitglieder publizieren wollen.
 
 
Mit gewerkschaftlichen Gruß
 
für den geschäftsführenden Vorstand
 
gez.
 
 
Detlev Gertenbach                   Klemens Blümer                       Peter Schulz
Vorsitzender                             Geschäftsführer                        Rechtsfragen
 
 
 

 
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