Widerspruch gegen Kürzung nicht vergessen!
Mittwoch, den 07. Dezember 2011 um 11:08 Uhr

Düsseldorf Alle Jahre wieder rät die GdP ihren Mitgliedern, wegen der Frage der amtsangemessenen Alimentation Widerspruch gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes bei den Beamtinnen und Beamten einzulegen. Solange noch nicht abschließend über die rechtliche Zulässigkeit der Kürzung entschieden ist, muss der Antrag auf Zahlung des vollständigen Weihnachtsgeldes jedes Jahr erneut gestellt werden. Der Antrag dient der Wahrung des individuellen Rechtsanspruchs. Parallel dazu bemüht sich die GdP durch Gespräche auf der politischen Ebene um eine Wiederanhebung des Weihnachtsgeldes auf die ursprüngliche Höhe.

 

Zum Sachverhalt:

Wegen der verfassungskonformen Alimentation, die auch die Frage der Sonderzuwendungen (also Kürzung bzw. Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld) mit umfasst, hatte das Verfassungsgericht Arnsberg am 14.03.2008 einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht erlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Beschluss am 14.10.2009 als unzulässig zurückgewiesen. Das allerdings rein aus formellen Gründen. Der Vorlagebeschluss scheiterte nicht inhaltlich, sondern an der nicht statthaften Klageart.

Zur eigentlichen Frage der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung hat das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidung getroffen. Hierzu ist ein weiterer Aussetzungs- und Vorlagebeschluss, diesmal des Oberverwaltungsgerichts Münster, anhängig.

Der zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat für eine Entscheidung immer noch keinen Termin festgelegt. Daher empfehlen wir allen Kolleginnen und Kollegen, mit Hilfe der anhängenden Musterschreiben Widerspruch gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes einzulegen .

Für Kolleginnen und Kollegen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes (30.11.2003) ihr Beamtenverhältnis begründet haben, besteht diese Möglichkeit leider nicht.

Musterantrag "Amtsangemessene Alimentation"
Musterantrag "Erhöhte Zahlung der Sonderzuwendung"

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