|
Dienstag, 10. Oktober 2006 um 21:36 Uhr |
Unser Fachmann für alle Rechtschutzfragen

Peter Schulz, PP Duisburg, KK-Vorbeugung, Tel.: 0203-2804761 oder
E-Mail Peter
Einen Rechtsschutzantrag finden Sie Menu unter den Punkt "Formulare".
"Der gewerkschaftliche Rechtschutz der GdP ist einer unserer zentralen Leistungsmerkmale. Da die Gewährung von Rechtschutz stets mit erheblichen Kosten verbunden ist, geht es auch bei uns leider nicht ganz ohne bürokratischen Aufwand. Um diesen für euch so gering wie möglich zu halten, hat Koll. Schulz nachfolgende Hinweise zu Verfahrensweisen und Grundsätze verfasst. Sollten Fragen offen bleiben, könnt ihr euch natürlich auch unmittelbar an den zuständigen Vertrauensmann, den Vorstand oder den Koll. Schulz wenden"
Mit gewerkschaftlichen Grüßen
Detlev Gertenbach
von Peter Schulz
GdP-Rechtschutz gibt es immer dann, wenn ein Zusammenhang zum Dienst gegeben ist, auch in Fällen von Verwaltungsstreitverfahren, die dann mit dem Widerspruch des Betroffenen beginnen (Fristen beachten!)
Für DO-Verfahren gibt es immer Rechtschutz der unmittelbar von der Kreisgruppe genehmigt wird. Mit dem Antrag auf gewerkschaftlichen Rechtschutz sollte auch Behördenrechtschutz beantragt werden, da in bestimmten Fällen später zwischen GdP und Behörde eine Verrechnung der Kosten möglich ist.
Ausnahme: DO-Verfahren, hier ist ein Behördenrechtschutz nicht möglich.
Abläufe:
Rechtschutz GdP
1.
Aufnehmen des Rechtschutzantrages (Vorderseite muss durch Betroffenen unterschrieben sein)
2.
Hinweis auf Beantragung Behördenrechtschutz im Antrag GdP
3.
Kurze Sachverhaltsschilderung im Antrag GdP ggfs. Anzeigendurchschrift oder disziplinare Einleitungsverfügung beifügen
4.
Die Unterlagen bitte über den Vertrauensmann oder direkt per Dienstpost an :
Peter Schulz, PP Duisburg, KK Vorbeugung, ---persönlich---
senden. Der KG-Vorstand wird, um Zeitverzögerungen zu verhindern, im Nachgang durch Koll. Schulz benachrichtigt.
Behördenrechtschutz
1.
Antrag formlos, sollte folgendes enthalten:
- Vorfall im Dienst
- Tätigkeit als Amtswalter der Behörde
- Strafverfahren oder Bußgeldverfahren droht oder ist eingeleitet
2.
Antrag auf dem Dienstweg an die Behördenleitung (L / VL) senden.
Mit gewerkschaftlichen Grüßen
Peter Schulz
|